Manager Assecuranz Gruppe

MANAGER OFFENER FONDS / SICAV / UCITS /  KAPITALANLAGEGESELLSCHAFTEN / KVG / FONDSLEITUNG (CH) / EMISSIONSHAUS

Unternehmensleiter, Aufsichtsorgane - D & O

Vorstände, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Geschäftsführer sind dem eigenen Unternehmen, Anteilseignern und Dritten (Gläubigern) für ein fehlerfreies perfektes Management verantwortlich und schon bei leichter Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe haftbar. Die D&O Versicherung schafft hier die nötige Sicherheit für Sie und Ihre Familie, indem Sie die Kosten der Abwehr von Ansprüchen und zudem auch berechtigte Schadenersatzansprüche trägt.

Prospekthaftung

Wenn Sie selbst oder mit Hilfe von Vertriebspartnern oder Beratern Finanzmittel einwerben und den Anlegern im Gegenzug Finanzprodukte überlassen, dann unterliegen sie und Ihre Berater der Prospekthaftpflicht.

Fehler und Unklarheiten im Prospekt können dabei selbst bei der Nutzung qualifizierter Berater nicht ausgeschlossen werden und können sehr teuer werden. Neben Schadenersatz droht Rückabwicklung.

Neben dem Risiko einer sich ändernden Rechtsprechung oder Praxis der Steuerbehörden droht insbesondere bei weniger gut verlaufenden Investments immer der Vorwurf, der Prospekt sei hier und da nicht ausführlich genug, zu unklar oder anderweitig unzureichend.

Die Art der Absicherung muss auf den beteiligten Personenkreis abgestimmt sein und kann den Berater einschließen. Wir beraten Sie gerne über die Besonderheiten der notwendigen Haftpflichtdeckung.

Prospekthaftung im weiteren Sinne

Neben der gesetzlich normierten Prospekthaftpflicht gibt es noch einen weiteren Bereich der Haftpflicht für Fehler in der Information des Anlegers, etwa durch andere Informationsmaterialien oder aufgrund der Inanspruchnahme des Vertrauens in die besondere Sachkompetenz durch den Berater.

Es handelt sich um eine richterrechtliche Haftung welche eine Vielzahl von Emissions-Beteiligten treffen kann und welche auch nicht in höchstens 3 Jahren verjährt.

Diese Haftpflicht ist u.E. nur bei der Mitversicherung von richterrechtlicher Haftung versichert. Unser Konzept enthält z.Zt. als Einziges am Markt eine solche Erweiterung für den Emittenten und seine Tochterunternehmen.

Daneben prüfen wir gerne den Einschluss weiterer handelnder Personen in die Deckung des Emittenten.

Prospekthaftung im engeren Sinne

Prospekthaftung im engeren Sinne betrifft die Verletzung gesetzlich normierter Regelungen z.B. § 44 Börsengesetz (D) oder § 42 des Investmentgesetzes (D) oder § 11 KMG (Österreich).

Haftpflichtig ist i.d.R. der Prospektherausgeber/Prospektverantwortliche.

Diese gesetzlich normierten Haftungen versichern wir durch die Vereinbarung von Versicherungsschutz für die "gesetzliche Haftpflicht" gegenüber Investoren oder Dritten.

Haftung für fehlerhaftes Fonds- und Assetmanagement

Kern unseres Angebotes ist die umfassende Absicherung der Vermögensschadenrisiken im Zusammenhang mit der Betreuung fremder Vermögensinteressen oder der Kapitalemission.

Besonders wichtig ist insoweit die Versicherung auch, neben Anlegerklagen, für den Fall der Inanspruchnahme des Fondsmanagers/Assetmanagers durch den Fonds selber. Eine Deckung alleine für Ansprüche von Dritten reicht hier nicht aus.

Dieser Anspruch droht im Falle geschlossener Fonds durch die Fonds KG (Merkblatt) (auf Veranlassung des Komplementärs oder auch auf Veranlassung durch einzelne Anteilseigner und bei offenen Fonds durch die Depotbank.

Depotbank oder Treuhänder können wir mitversichern.

Beiratshaftung

Es gibt viele Arten von Beiräten als Fachberater für Investments oder als Aufsichtsorgan der Investoren.

Beiräte und vergleichbare Gremien von Fonds haften dabei zumeist analog Aufsichtsräten einer AG auf Basis richterrechtlicher Rechtsfortbildung.

Wir versichern Sie dafür.

Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage INFOBLÄTTER zur Beiratshaftung zu.

Vertriebs(beratungs)risiken

Wir wissen nicht ob Ihr Vertrieb versichert ist und ob seine Versicherung den Vertrieb Ihres Produktes mit abdeckt. leider sind am Markt noch sehr viele Vertriebsdeckungen die Regel, welche nur den Vertrieb von Produkten aus einem meist sehr engen Positivkatalog an Produkten versichern. Das kann den Vertrieb behindern.

Wir können Sie aber versichern, wenn Sie Ihren Vertrieb umfassend freistellen, d.h. nicht nur für Prospekthaftungsrisiken, sondern auch für den Fall der Fehlberatung durch Ihren Vertrieb im individuellen Fall. Voraussetzung der Freistellung ist lediglich, dass ein Produkt Ihres Hauses vertrieben wird und gewisse Qualitätssicherungsmaßnahmen , z.B. die laut Votum Verband, ergriffen werden.

Ihr Vertriebspartner ist damit umfassend gesichert und kann sich voll auf den Vertrieb konzentrieren. Ihr Partner hat damit den Anreiz gerade Ihren Fonds zu vertreiben.

Kontrollordeckung

Beim Vertrieb von Fonds in Österreich ist eine Hinterlegung des Prospekts bei der Finanzmarktaufsicht erforderlich. Ein Prospektgutachten ist dabei Pflicht. Bestimmte Prospektgutachter (Kontrollore) müssen eine Pflichtversicherung nachweisen. Die Pflichtversicherungssumme beträgt

·         18,2 Millionen Euro bei Immobilienfonds

·         3,65 Millionen Euro bei anderen Fonds.

Wir können den Kontrollor und den gemeinsam mit Ihm (gesamtschuldnerisch) haftenden Prospektherausgeber in einer Polizze versichern.

Risiko von Vorsatz /Straftaten

Unsere Lösungen versichern auf Wunsch das Risiko mit, dass Sie durch Vorsatztaten von Mitarbeitern oder Fälschung oder Hackertaten von Dritten geschädigt werden.

Beispiele für Vorsatztaten von Mitarbeitern sind etwa

·         Richtige Angabe des Empfängernamens bei Überweisungen mit der Kontonummer des Mitarbeiters und spätere Vorlage einer zweiten richtigen Überweisung für dieselbe Rechnung.

·         Unterschlagung

Beispiele für Drittstraftaten sind etwa:

·         Beitritte zu Fonds auf Teilzahlungsbasis mit gefälschten Dokumenten

·         Fälschung von Wartungszertifikate für gebraucht gekaufte Schiffe

·         Einreichung gefälschter Rechnungen durch Reeder  

·         Hacker manipulieren Dividendenauszahlungen

Strafrechtsschutz

Strafrechtsschutz wird für Fondsmanager immer wichtiger, da immer mehr Anwälte schon aus Gründen der Prozesstaktik den Streit mit einem Strafantrag beginnen.

Über unseren Partner nehmen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern das Kostenrisiko und ermöglichen damit eine einheitliche und ausreichend finanzierte Abwehrfront.

Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage INFOBLÄTTER zu:

·         Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt – Rechte im verfahren

·         Merkblatt Strafrechtsschutz

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